Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.11.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95   

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https://dejure.org/1995,4404
BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95 (https://dejure.org/1995,4404)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1995 - 4 B 248.95 (https://dejure.org/1995,4404)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1995 - 4 B 248.95 (https://dejure.org/1995,4404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 94 § 138 Nr. 6
    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff desx Rechtsverhältnisses i.S. von § 94 VwGO - Bezugnahme auf andere Urkunden in den Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhandlung und der Ruhensanordnung -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95
    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm, ist jedoch nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1987 - BVerwG 7 B 158.87 -, n.v.; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 94 Nr. 7; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 94 Rn. 4 a; Dageförde, VerwArch 1988, 123, 141, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Asylrecht, Rückführungsverbesserungsgesetz, Sekundärmigration (Italien),

    Da die Klägerin zu dieser Personengruppe gehört, wird entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO bzw. entsprechend § 77 Abs. 3 AsylG (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 30.11.1995 - 4 B 248.95 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 23.1.2020 - 9 A 950/19.A - Rn. 8) auf die den Beteiligten durch Auflistung in der übersandten Erkenntnismittelliste zur Kenntnis gebrachte Einschätzung und Beurteilung des Senats im Urteil vom 11. Oktober 2023 - 24 B 23.30525 - juris Rn. 24 ff. verwiesen.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Eine solche Vorgehensweise ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn auf ein Schriftstück verwiesen wird, das den Beteiligten bekannt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. November 1995 - BVerwG 4 B 248.95 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 30), und sichergestellt ist, daß keine Unklarheiten und Zweifel über wesentliche tatsächliche Grundlagen und über die Rechtsgrundlage der Entscheidung entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1958 - BVerwG 2 C 163.57 - BVerwGE 7, 12).
  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine

    Die - hier maßgebliche - Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 30.11.1995, 4 B 248.95, Buchholz 310 § 138 Zif. 6 VwGO Nr. 30, juris Rn. 4; Beschl. v. 6.12.1999, 3 B 55.99, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95   

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https://dejure.org/1995,8055
BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95 (https://dejure.org/1995,8055)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 B 162.95 (https://dejure.org/1995,8055)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 B 162.95 (https://dejure.org/1995,8055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VwZG § 5
    Verwaltungsverfahren: Zugang eines Schriftstücks bei rückdatiertem Empfangsbekenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Dagegen ist für die Frage, ob ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen, auch darauf abzustellen, ob die gegebene Situation verschlechtert oder "in Bewegung gebracht wird" (vgl. etwa BVerwGE 55, 369/387).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Diese weiteren Vorhaben müssen in diesem Fall nicht schon konkret projektiert sein, ihre Verwirklichung muß nach der Erfahrung lediglich als konkret möglich erscheinen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172 = NVwZ 1995, 698 = DÖV 1995, 820 = DVBl 1995, 515 ).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Danach kann der durch die Zustellungsurkunde begründete Beweis (vgl. § 418 ZPO ) der Zustellung (hier: am 27. August) im Wege des Freibeweises widerlegt werden (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14 = NJW 1994, 535 = BayVBl 1994, 251).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83

    Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich auch, daß der Zeitpunkt der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht vor dem Zeitpunkt liegen kann, in dem der Empfänger von dem Zugang des Schriftstücks Kenntnis erlangt hat (vgl. etwa Urteil vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 48.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 23 = DokBer A 1984, 343).
  • BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Hierauf, nicht aber auf den Eingang des Schriftstücks im Briefkasten der Behörde, kommt es für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1979 - BVerwG 4 ER 500.79 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7 = NJW 1980, 2427 = BayVBl 1980, 249).
  • BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Es ist nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein unzulässiges Vorhaben in modifizierter Form genehmigungsfähig sein könnte (vgl. Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14 = BRS Bd. 36, 220).
  • BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74

    Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Abgesehen davon, daß bei der angegebenen Fundstelle "DVBl 1962, 233" keine einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu finden ist, verkennen die Kläger folgendes: Bei der Frage, durch welche Anlagen die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB geprägt ist, kommt es ganz wesentlich auf die tatsächlich vorhandene, nicht aber auf eine bloß beabsichtigte oder mögliche Bebauung an (vgl. den von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG 4 B 37.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44).
  • BFH, 30.08.1961 - II 42/58 U

    Vorliegen einer besseren Bewirtschaftung von zersplitterten oder unwirtschaftlich

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
    Abgesehen davon, daß bei der angegebenen Fundstelle "DVBl 1962, 233" keine einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu finden ist, verkennen die Kläger folgendes: Bei der Frage, durch welche Anlagen die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB geprägt ist, kommt es ganz wesentlich auf die tatsächlich vorhandene, nicht aber auf eine bloß beabsichtigte oder mögliche Bebauung an (vgl. den von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG 4 B 37.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44).
  • VG München, 18.07.2016 - M 8 K 15.1211

    Nutzungsänderung eines Ladens in ein Wettbüro

    Solche städtebaulichen Spannungen können auch durch die (negative) Vorbildwirkung eines Vorhabens entstehen, die dann gegeben ist, wenn bei Zulassung des beantragten Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben nicht verhindert werden könnten; diese weiteren Vorhaben müssen in diesem Fall nicht schon konkret projektiert sein, ihre Verwirklichung muss nach der Erfahrung lediglich als konkret möglich erscheinen (BVerwG, B.v. 28.11.1995 - 4 B 162/95 - juris).
  • OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04

    Anspruch auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe für einen Ausländer ;

    Entscheidend ist vielmehr der Zugang bei dem zuständigen Bediensteten der Behörde (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 9 B 466.89 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 7; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 B 162.95 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1993 - 16 S 1587.93 -, in: juris).
  • VG München, 21.02.2018 - M 29 K 16.4017

    Unzulässiges Wettbüro in Gemengelage - Nutzungsuntersagung

    Solche städtebaulichen Spannungen können auch durch die (negative) Vorbildwirkung eines Vorhabens entstehen, die dann gegeben ist, wenn bei Zulassung des beantragten Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben nicht verhindert werden könnten; diese weiteren Vorhaben müssen in diesem Fall nicht schon konkret projektiert sein, ihre Verwirklichung muss nach der Erfahrung lediglich als konkret möglich erscheinen (BVerwG, B. v. 28.11.1995 - 4 B 162/95 - juris).
  • VG München, 17.02.2014 - M 8 K 13.1878

    Wettbüro, das nach der Ausstattung als Vergnügungsstätte zu bewerten ist, ist im

    Solche städtebaulichen Spannungen können auch durch die (negative) Vorbildwirkung eines Vorhabens entstehen, die dann gegeben ist, wenn bei Zulassung des beantragten Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben nicht verhindert werden könnten; diese weiteren Vorhaben müssen in diesem Fall nicht schon konkret projektiert sein, ihre Verwirklichung muss nach der Erfahrung lediglich als konkret möglich erscheinen (BVerwG v. 28.11.1995 - 4 B 162/95 - juris).
  • VG München, 23.09.2013 - M 8 K 12.2217

    Wettbüro; Vergnügungsstätte; nähere Umgebung; Gemengelage mit hohem Wohnanteil;

    Solche städtebaulichen Spannungen können auch durch die (negative) Vorbildwirkung eines Vorhabens entstehen, die dann gegeben ist, wenn bei Zulassung des beantragten Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben nicht verhindert werden könnten; diese weiteren Vorhaben müssen in diesem Fall nicht schon konkret projektiert sein, ihre Verwirklichung muss nach der Erfahrung lediglich als konkret möglich erscheinen (BVerwG v. 28.11.1995 Az.: 4 B 162/95 - juris).
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